Logo nordräume Immobilien

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Geltung

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen dem Makler und dem Kunden. Kunde im Sinne dieses Vertrages kann sowohl der Verkäufer, Käufer, Vermieter als auch der Mieter einer Immobilie sein. Ist von einem Hauptvertrag die Rede, dann ist damit ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag gemeint. Im Maklervertrag geschlossene oder in einer Individualvereinbarung getroffene, abweichende Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Zustandekommen des Maklervertrages

Mit der Anforderung des Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwartung kommt zwischen dem Empfänger (Kaufinteressent) und der Angelina Schwarz & Julian Schwarz Immobilien GbR ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden. Mit dem Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie kommt der provisionspflichtige Maklervertrag durch Erteilung des Auftrages durch den Kunden und Annahme durch die Angelina Schwarz & Julian Schwarz Immobilien GbR zustande. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und der Angelina Schwarz & Julian Schwarz Immobilien GbR kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Bei Mietobjekten entsteht gegenüber dem Wohnungssuchenden (Mieter) nur dann ein Provisionsanspruch, wenn dieser zuvor schriftlich einen Suchauftrag mit Provisionsvereinbarung mit der Angelina Schwarz & Julian Schwarz Immobilien GbR geschlossen hat. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um drei weitere Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat. Der Vertrag endet auf jeden Fall nach Ablauf eines Jahres.

3. Vertraulichkeit/­Weitergabeverbot

Die von der Angelina Schwarz & Julian Schwarz Immobilien GbR übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposé-Inhalte und weiterführende Objektunterlagen, sind vertraulich und nur für den jeweiligen adressierten Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe – auch auszugsweise – an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch von der Angelina Schwarz & Julian Schwarz Immobilien GbR wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

4. Angebote

Die Angebote der Angelina Schwarz & Julian Schwarz Immobilien GbR erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die Angelina Schwarz & Julian Schwarz GbR hat die an den Kunden weitergegebenen Angaben und Informationen nicht auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Sie hat die Angaben weitergegeben, die er vom Verkäufer oder Vermieter/Verpächter oder einem beauftragten Dritten erhalten hat. Es ist daher Aufgabe des Kunden, die Angaben zu überprüfen. Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt die Angelina Schwarz & Julian Schwarz Immobilien GbR keine Haftung. Die Haftung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.

5. Provisionsanspruch

Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung der Angelina Schwarz & Julian Schwarz Immobilien GbR im Falle des Kaufes. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung der Angelina Schwarz & Julian Schwarz Immobilien GbR ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der Angelina Schwarz & Julian Schwarz Immobilien GbR nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete. Die Maklerprovision ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag). Der Provisionsanspruch des Maklers entfällt nicht, wenn der nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag nachträglich aufgehoben oder rückgängig gemacht oder einvernehmlich aufgehoben wird. Kommt durch die Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit der Angelina Schwarz & Julian Schwarz Immobilien GbR statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.

6. Höhe der Provision

Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Sofern im Inserat/ Exposé nicht anders vereinbart, beträgt die Provision: Bei Mietobjekten: Zwei Nettomonatsmieten zzgl. Gesetzlich gültiger MwSt. (aktuell 19% MwSt.). Dies entspricht 2,38 Nettomonatsmieten für den Auftraggeber (Vermieter oder Suchauftrag). Bei Kaufobjekten von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen: 3,57 % inkl. gesetzlich gültiger MwSt. aus dem Gesamtkaufpreis sowohl für den Verkäufer als auch für Käufer einer Immobilie. Bei Kaufobjekten von Anlageimmobilien (bspw. Mehrfamilienhäuser), gewerblichen Immobilien, gemischt genutzte Objekte sowie Baugrundstücke: 5,95% inkl. gesetzlich gültiger MwSt. (aktuell 19% MwSt.) aus dem Gesamtkaufpreis für Käufer einer Immobilie. Bei erfolgreichen Immobiliengesuchen, sofern das Objekt noch nicht im Portfolio war: 5,95% inkl. gesetzlich gültiger MwSt. (aktuell 19% MwSt.) aus dem Gesamtkaufpreis für Käufer einer Immobilie. Sofern sich der Mehrwertsteuersatz ändert, ändert sich entsprechend auch die Mehrwertsteuer an der Provision. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.

7. Beauftragung weiterer Makler

Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für die hierdurch entstehenden Schäden.

8. Doppeltätigkeit

Soweit keine Interessenkollision vorliegt, ist die Angelina Schwarz & Julian Schwarz Immobilien GbR berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter/Tauschpartner) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit ist die Angelina Schwarz & Julian Schwarz Immobilien GbR zur Unparteilichkeit verpflichtet.

9. Rückfrageklausel

Vor Abschluss eines Hauptvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber die Angelina Schwarz & Julian Schwarz Immobilien GbR unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners zu informieren. Ferner erteilt der Verkäufer auch nach Auslaufen des Hauptvertrages der Angelina Schwarz & Julian Schwarz Immobilien GbR für die Dauer von zwölf Monaten Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch.

10. Vorkenntnis

Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.

11. Haftungsbegrenzung

Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der Angelina Schwarz & Julian Schwarz Immobilien GbR, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der Angelina Schwarz & Julian Schwarz Immobilien GbR schriftlich garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.

12. Zurückbehaltungs- / Aufrechnungsrechte

Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber der Provisionsforderung der Angelina Schwarz & Julian Schwarz Immobilien GbR nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des Maklervertrages nichtig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Dies gilt auch dann, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil nichtig oder unwirksam ist, ein anderer Teil hingegen gültig oder wirksam. Die jeweils nichtige oder unwirksame Bestimmung soll durch die ersetzt werden, die dem ursprünglich gewollten und den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt, ohne den übrigen Vereinbarungen zuwider zu laufen. Nebenabreden oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

14. Gerichtstand

Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann im Sinne des HGB so ist Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers (hier: Oldendorf). Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.

15. Informationspflicht gemäß § 36 VSBG

Die EU-Kommission hat gemäß EU-Verordnung Nr. 524/2013 eine interaktive Website (OS-Plattform) bereitgestellt, die der Beilegung außergerichtlicher Streitigkeiten aus Online-Rechtsgeschäften dient. Die OS-Plattform der EU-Kommission finden Sie unter diesem Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr/Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

unser geschäftsgebiet

nordräume auch in deiner Nähe